Du hast Fragen? Dann findest du hier die häufigst gefragten Fragen.
Unter Mutterhilfe versteht man, dass Einsatzkräfte zu einer Familie nach Hause kommen, um die Mutter bei den alltäglichen Aufgaben rund um Haushalt und Kinder zu unterstützen.
Anspruch hat, wer gesetzlich (oder privat) krankenversichert ist und aus vorübergehenden gesundheitlichen Gründen (z.B. wegen akuter schwerer Erkrankung / Unfall / OP / Komplikationen in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung) nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag alleine zu bewältigen.
Voraussetzung für alle Fälle (außer Schwangerschaft) ist, dass mindestens 1 Kind unter 12 bzw. 14 Jahren im Haushalt lebt (oder ein behindertes Kind unabhängig vom Alter) und kein anderer Erwachsener im gleichen Haushalt wohnt, der tagsüber da ist und unterstützen könnte.
In Einzelfällen stehen wir auch zur Verfügung, wenn die Mutter z.B. zu einer Reha fahren möchte wo die Kinder nicht mitkommen können. Mutterhilfe können auch alleinerziehende Väter in Anspruch nehmen.
Ruf uns am besten an, damit wir dir alles erklären können.
Grundlage für die Haushaltshilfe nach SGB V (über die Krankenkasse) ist immer die ärztliche Verordnung (VO). Diese stellt der Arzt in dringenden Fällen auf eigenem Papier aus. Im Normalfall besorgt sich die erkrankte Person die Formulare bei der eigenen Krankenkasse. Da ist dann ein Vordruck dabei, den der Hausarzt, Frauenarzt, Psychologe etc. ausfüllt. Die ärztliche VO wir dann zusammen mit dem Antrag online oder in Papierform bei der Krankenkasse eingereicht. Danach erfolgt eine Entscheidung der Krankenkasse über den Einzelfall. Wenn die Krankenkasse die Haushaltshilfe genehmigt, das nennt man dann „Bewilligung“ oder „Kostenzusage“. Liegt diese vor, kann eine Einsatzkraft kommen.
Die Vereinigte Mutterhilfe baut Deutschland weit ein Netzwerk auf. Dieses beinhaltet je nach Region eine Kombination aus angestellten Mitarbeitenden (Schwerpunkt Hauswirtschaft), die durchgängig im Einsatz sind und Honorarkräften, die punktuell in einzelne Familien gehen und vor allem mit den Kindern entlasten (Schwerpunkt Kinderbetreuung).
Je nachdem, wie viele Stunden du bewilligt bekommst, können auch 2-3 Einsatzkräfte für dich im Einsatz sein.
Du kannst – egal wo du wohnst – eine Person deiner Wahl, die nicht mit dir eng verwandt oder verschwägert ist (also nicht die eigene Mutter, Schwester, Schwiegermutter, Schwägerin aber möglich ist z.B. die Tante oder Cousine oder eine Freundin, Nachbarin etc.) fragen, ob sie dich unterstützen möchte. Wir haben aufgrund unserer Gemeinnützigkeit die Möglichkeit diese Person (nur) für dich einzustellen. Sie bekommt einen fairen Stundenlohn und für dich ist der große Vorteil, dass du mit ihrem Gehalt nicht in Vorkasse gehen musst. Die finanzielle Abwicklung aller Kosten läuft dann direkt über die Mutterhilfe. Deine Einsatzkraft kann bis zu 3.000 Euro (Stand 2025) steuerfrei – auch neben einem Minijob – als Honorarkraft dazu verdienen. Oder sie macht die Einsätze mittels einer Anstellung (Minijob oder SV-pflichtig) bei uns, wenn sie das lieber möchte.
Die Mutterhilfe über die Krankenkasse ist für Fälle rund um Schwangerschaft und Entbindung kostenlos. In Fällen von akuter Krankheit etc. fallen Zuzahlung zwischen 5-10 Euro je Tag an, je nachdem wie umfangreich die Hilfe ist. Eine Zuzahlungsbefreiung kann beantragt werden.
Im Regelfall rechnen wir ca. 1 Woche von der ärtzlichen Verordnung (VO) bis zur Bewilligung / Kostenzusage durch die gesetzliche Krankenkasse. Es kann schneller gehen, wenn z.B. die Onlineapp genutzt wird (statt Papiere, die per Post versendet werden). Es kann länger dauern, wenn die Person, die den Antrag stellt die Unterlagen nicht vollständig ausfüllt, Sachen fehlen oder es zu Verzögerung bei der Abgabe der Unterlagen kommt.
Bei der Abwicklung mit privaten Krankenkassen dauert es meistens 2-3 Wochen.
Die ärztliche Verordnung (VO) gibt vor, wie lange die Hilfe erfolgt. Es macht vom Beantragungs- und Organisationsaufwand her Sinn direkt 4-6 Wochen zu beantragen. Die Umstände sollten so schwer sein, dass min. 6-8 Std. pro Woche Hilfe benötigt werden. Die Einsatzkräfte kommen mindestens für 2-3 Std. je Einsatz. Es gibt auch Fälle, wo täglich von Mo-Fr Hilfe bewilligt wird. An Feiertagen und am Wochenende sind wir nicht im Einsatz. Wird ein Zeitraum bewilligt und wird noch länger Hilfe benötigt, dann kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Hierzu braucht es wieder eine neue ärztliche VO.
Wir empfehlen vorher mit uns zu sprechen, bevor der Arzt aufgesucht und die ärztliche VO ausgefüllt wird. Dann können wir bereits den Umfang besprechen und abgleichen, welche Personalkapazitäten vorhanden sind. Das beschleunigt auch die Antragsbearbeitung bei den Krankenkassen.
Da wir uns auf Familien mit kleineren Kindern konzentrieren ist hier eine Absprache im Einzelfall nötig. Die Leistung kann dann max. für 4 Wochen erfolgen.
Wir unterstützen dich im Alltag bei deinen häuslichen Tätigkeiten (z.B. Aufräumen, Putzen, Einkaufen, Kochen) und/oder bei der Kinderbetreuung (z.B. Hausaufgaben, Spielen, Unternehmungen)
Ja, sehr gerne helfen wir dir, jemanden zu finden, der zu dir nach Hause kommt und dich mit deinen Kindern unterstützt.
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VMH-Mutterhilfe gUG (haftungsbeschränkt)
Fritz-Bölts-Str. 14, 26689 Apen