In Fällen von Schwangerschaft und Entbindung unterstützen wir bei auftretenden Komplikationen, die dich daran hindern deinen Haushalt wie gewohnt zu führen und dich um deine Kinder zu kümmern.
In Fällen akuter schwerer Erkrankungen, wie z.B. Hand- / Fuß- / Knieverletzung oder Knochenbruch, starke Rückenschmerzen/Bandscheibenvorfall, depressive Episode, zeitweise starke Überlastung mit entsprechenden körperlichen Symptomen, Gürtelrose, Chemotherapie/ Krebs, nach einer OP oder Krankenhausaufenthalt (z.B. „Frauen-OP“, Gallenblasenentzündung, Blinddarmentfernung).
Auch bei anstehenden Mütter-/Väter-Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen über die Krankenkasse oder DRV stehen wir dir zur Seite, wenn mindestens ein Kind, unter 12 Jahren, Zuhause bleibt.
Kinderbetreuung
Hast du Anspruch auf Haushaltshilfe über die Krankenkasse?
Dann sieht es gut aus! Kontaktiere uns, um die Details zu besprechen:
Die Haushaltshilfe nach § 24h (Schwangerschaft / Entbindung) ist für den Empfänger kostenfrei.
§ 38 SGB V (akute körperliche oder psychische Krankheit / OP / Unfall / Reha): Zuzahlung von 10% der Leistung, min. 5 und max. 10 Euro pro Einsatztag. Familien mit geringem Einkommen können sich von Zuzahlungen befreien lassen.
Wir arbeiten auch mit privaten Krankenversicherungen zusammen. Diese haben jedoch eigene Abrechnungsmodelle.
Wir begleiten dich durch den gesamten Ablauf, d.h. von dem Moment an, wo du eine Haushaltshilfe brauchst, über die Beratung, Erledigung des Antrags, Organisation von Einsatzkräften, Durchführung der Haushaltshilfe und Abrechnung mit deiner Krankenkasse.
Was machen die mobilen Einsatzkräfte genau?
1. Beratung
Ruf uns an oder schreib uns über Whatsapp. Wir (VMH) beraten dich zu deinem Anspruch und dem Ablauf.
2. Kontaktaufnahme mit deiner Krankenkasse
Über die Krankenkasse erhältst du in Papierform oder Online (App) die nötigen Formulare, die du selbst und dein Arzt ausfüllen müssen.
3. Ärztliche Verordnung der Haushaltshilfe
Eine ärztliche Verordnung über die Notwendigkeit einer Haushalthilfe kannst du z. B. beim Hausarzt, Frauenarzt, Orthopäden oder Psychologen bekommen. (Bitte min. 4-6 Wochen verordnen lassen!)
4. Antrag einreichen
Dein Antrag und die ärztliche Verordnung werden an die Krankenkasse weitergeleitet.
5. Organisation und Bereitstellung von Einsatzkräften
Parallel zu deinem Antrag organisieren wir eine geeignete Einsatzkraft. Es ist auch möglich eine Einsatzkraft deiner Wahl über die Mutterhilfe einzusetzen.
6. Bewilligung
Mit Zugang der Bewilligung können wir tätig werden (Antragsdauer ca. 1 Woche, wenn alles bei der Krankenkasse vorliegt).
7. Deine Einsatzkraft kommt
Deine Hilfe kommt zu dir nach Hause.
8. Abrechnung mit den Krankenkassen
Wir rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Du musst nicht in Vorkasse gehen. In bestimmten Fällen, kann für dich eine Zuzahlung von 5-10 Euro am Tag anfallen. (Siehe oben)
VMH-Mutterhilfe gUG (haftungsbeschränkt)
Fritz-Bölts-Str. 14, 26689 Apen